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Worum es in diesem Ratgeber geht
Im Drogerieregal stehen keine Potenzmittel im arzneilichen Sinn, sondern Nahrungsergänzungsmittel. Was das rechtlich bedeutet, welche Aussagen auf der Packung erlaubt sind und was sich daraus für die Wirkung ergibt. Das hier ist eine informative Einordnung, keine medizinische Beratung und kein Ersatz für das Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir benennen offen, was die Studienlage zeigt, und was nicht.
Die kurze Antwort
In einer deutschen Drogerie gibt es keine Potenzmittel im arzneilichen Sinn. Was dort unter Bezeichnungen wie Männergesundheit im Regal steht, sind fast ausnahmslos Nahrungsergänzungsmittel, und das sind rechtlich Lebensmittel.
Dieser Unterschied klingt juristisch, hat aber drei sehr praktische Folgen: Ein Nahrungsergänzungsmittel braucht keinen Wirksamkeitsnachweis, es darf keine Heilaussage tragen, und es wird nicht zugelassen, sondern nur angezeigt.
Wer also im Drogerieregal nach einer rezeptfreien Variante von Viagra sucht, sucht nach etwas, das dort aus rechtlichen Gründen nicht stehen kann.
Was eine Drogerie verkaufen darf und was nicht
Paragraf 43 des Arzneimittelgesetzes regelt die Apothekenpflicht. Arzneimittel, die nicht ausdrücklich für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, dürfen berufs- oder gewerbsmäßig nur über Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden. Paragraf 44 gibt eine eng umgrenzte Gruppe frei, die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel.
Eine Drogerie kann damit Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, Medizinprodukte und diese freiverkäuflichen Arzneimittel anbieten. Alles Apothekenpflichtige fällt heraus.
PDE-5-Hemmer wie Sildenafil oder Tadalafil fallen zweifach heraus: Sie sind nicht nur apothekenpflichtig, sondern verschreibungspflichtig. Sie setzen eine ärztliche Verordnung voraus und sind auch in der Apotheke nicht frei zu haben.
Was tatsächlich im Regal steht
Das Angebot ist überschaubar und folgt in allen Drogerieketten demselben Muster. Es gibt Einzelstoffpräparate, meist L-Arginin, Maca, roter Ginseng oder Zink, und es gibt Mehrstoffkomplexe, die mehrere davon mit Vitaminen und Spurenelementen kombinieren und als Nährstoffkomplex für den Mann vermarktet werden.
Die Dosierungen der Einzelstoffpräparate reichen von niedrig bis durchaus relevant; bei L-Arginin finden sich Tagesdosen im Grammbereich. Bei den Komplexen ist es umgekehrt: Je mehr Zutaten auf der Packung stehen, desto kleiner ist in der Regel die Menge je Zutat.
Was dort nicht steht, ist eine Angabe darüber, was das Produkt bei einer Erektionsstörung bewirken soll. Das ist kein Versehen der Hersteller, sondern eine rechtliche Grenze.
Was auf der Packung stehen darf
Für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln gilt europaweit eine eigene Verordnung. Erlaubt ist nur, was in der EU-Liste der zugelassenen Angaben steht, und diese Liste ist kurz und wörtlich zu nehmen.
Für Zink ist zum Beispiel die Angabe zugelassen, dass es zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut beiträgt, und dass es zu einer normalen Fruchtbarkeit und Reproduktion beiträgt. Für Selen gibt es eine Angabe zur normalen Spermabildung. Verwenden darf ein Hersteller sie nur, wenn das Produkt eine festgelegte Mindestmenge des Nährstoffs enthält.
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens steht in keiner dieser Angaben etwas über die Erektion; in der Liste gibt es keine zugelassene Angabe zur Erektionsfähigkeit oder zur Potenz. Zweitens geht es um Erhaltung bei ausreichender Versorgung, nicht um eine Steigerung über das Normale hinaus.
Für pflanzliche Zutaten wie Maca oder Ginseng ist die Lage unübersichtlicher. Ihre Angaben sind bis heute nicht abschließend bewertet, sie stehen im Register als zurückgestellt und tauchen damit in der Liste der zugelassenen Angaben nicht auf. Deshalb findet sich auf solchen Packungen Sprache, die verspricht, ohne zu behaupten: für den aktiven Mann, Männergesundheit, Vitalität. Diese Begriffe sind frei, weil sie keine überprüfbare Aussage treffen.
Was das für die Wirkung bedeutet
Aus der rechtlichen Einordnung folgt nicht, dass nichts wirkt. Sie folgt daraus, dass niemand es nachweisen musste.
Wie die Datenlage aussieht, wenn man sie zusammenträgt, zeigt eine Auswertung von 2024 im Journal of Sexual Medicine. Sie fasst 15 randomisierte, placebokontrollierte Studien mit insgesamt 1.000 Männern zu Nahrungsergänzung bei Erektionsstörungen zusammen. Statistische Signifikanz erreichten nur L-Arginin allein, L-Arginin zusammen mit Tadalafil und eine Kombination zweier Carnitin-Formen mit Sildenafil. Kein weiteres Regime zeigte eine signifikante Wirkung.
L-Arginin ist damit der einzige Wirkstoff aus dem Drogerieregal, für den diese Auswertung überhaupt ein Signal findet, und auch dieses Signal stammt aus einer kleinen Gesamtdatenbasis.
Der Vorteil des Drogerieregals und seine Grenze
Das Drogerieregal ist das regulierte Ende dieses Markts. Die Produkte stammen von Herstellern mit Anschrift, unterliegen der Lebensmittelüberwachung der Länder und tragen eine vollständige Zutatenliste. Das ist mehr, als man von vielen Angeboten im Netz sagen kann.
Wie viel mehr, zeigt eine Marktuntersuchung aus Malaysia. Geprüft wurden 62 Produkte, die mit der sexuellen Gesundheit von Männern warben. Von den nicht registrierten Produkten waren 82 Prozent mit mindestens einem PDE-5-Hemmer oder einem chemisch verwandten Stoff verunreinigt, bei den registrierten Produkten waren es 14 Prozent. Insgesamt wurden 16 verschiedene Beimischungen gefunden, und 36 Prozent der betroffenen Produkte enthielten zwei oder mehr davon. Eine Übersichtsarbeit zur Verfälschung pflanzlicher Mittel beschreibt dasselbe Muster für andere Märkte.
Die ehrliche Zusammenfassung lautet deshalb: Was in der Drogerie steht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schaden, und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht viel bewirken. Das Risiko sitzt nicht im Regal, sondern in den Angeboten, die eine sofortige Wirkung versprechen.
Wann die Drogerie die falsche Adresse ist
Eine Erektionsstörung, die neu aufgetreten ist, länger als einige Wochen anhält oder sich verschlechtert, gehört ärztlich abgeklärt. Die Arterien im Schwellkörper sind eng und reagieren auf eine Durchblutungsstörung früher als die Herzkranzgefäße, weshalb eine Erektionsstörung oft der erste sichtbare Hinweis auf ein Gefäßrisiko ist.
Die Dinge, die ohne Rezept tatsächlich etwas bewirken, kosten nichts und stehen in keinem Regal: Rauchstopp, Bewegung, Gewicht, Schlaf und die Überprüfung von Medikamenten, die eine Erektionsstörung als Nebenwirkung haben.
Eine Packung Kapseln aus der Drogerie ist dafür kein Ersatz. Sie ist in den meisten Fällen harmlos, und das ist in dieser Produktkategorie schon etwas.
Häufige Fragen
Gibt es bei dm Potenzmittel?
Nicht im arzneilichen Sinn. Eine Drogerie darf nach Paragraf 43 des Arzneimittelgesetzes keine apothekenpflichtigen Arzneimittel abgeben, und PDE-5-Hemmer wie Sildenafil sind darüber hinaus verschreibungspflichtig. Was im Regal steht, sind Nahrungsergänzungsmittel, rechtlich also Lebensmittel.
Was steht dann im Regal?
Einzelstoffpräparate, meist L-Arginin, Maca, roter Ginseng oder Zink, und Mehrstoffkomplexe, die mehrere davon mit Vitaminen und Spurenelementen kombinieren. Bei den Komplexen ist die Menge je Einzelstoff in der Regel niedriger als im spezialisierten Präparat.
Warum steht auf der Packung nichts über die Erektion?
Weil das nicht erlaubt ist. Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der EU-Liste der zugelassenen Angaben stehen, und dort gibt es keine Angabe zur Erektionsfähigkeit oder zur Potenz. Zugelassen sind etwa Angaben zu Zink und einem normalen Testosteronspiegel oder zu Selen und einer normalen Spermabildung.
Wirkt davon überhaupt etwas?
Die umfassendste Auswertung von 2024 fasst 15 Studien mit 1.000 Männern zusammen. Statistische Signifikanz erreichten darin nur L-Arginin allein, L-Arginin zusammen mit Tadalafil und eine Carnitin-Kombination mit Sildenafil. Für die übrigen Regime fand die Auswertung keine signifikante Wirkung.
Ist das Drogerieprodukt sicherer als eine Bestellung im Internet?
In der Regel ja. Drogerieprodukte unterliegen der Lebensmittelüberwachung und tragen eine vollständige Zutatenliste. In einer Marktuntersuchung aus Malaysia waren dagegen 82 Prozent der nicht registrierten Produkte mit mindestens einem PDE-5-Hemmer oder einem verwandten Stoff verunreinigt.
Quellen
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