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Worum es in diesem Ratgeber geht
Warum Sildenafil-Generika einen Bruchteil des Originals kosten, wovon der Preis pro Tablette abhängt, was die Kasse zahlt und woran Sie ein illegales Angebot erkennen. Das hier ist eine informative Einordnung, keine medizinische Beratung und kein Ersatz für das Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir benennen offen, was die Studienlage zeigt, und was nicht.
Die kurze Antwort
Viagra ist der Markenname, der Wirkstoff heißt Sildenafil. Seit dem Ablauf des Patentschutzes gibt es zahlreiche Generika mit demselben Wirkstoff, und die kosten einen Bruchteil des Originals.
Der Preisunterschied ist erheblich und liegt je nach Packungsgröße bei einem Vielfachen. Das Generikum ist dabei nicht die schwächere Variante: Wirkstoff, Menge und Bioverfügbarkeit müssen für die Zulassung nachgewiesenermaßen gleichwertig sein.
Beides ist verschreibungspflichtig, und beides zahlt die gesetzliche Krankenkasse in aller Regel nicht. Sie zahlen also selbst, und genau deshalb lohnt der Blick auf den Preis pro Tablette.
Warum das Generikum so viel günstiger ist
Ein neues Arzneimittel ist für eine bestimmte Zeit patentgeschützt. In dieser Zeit darf nur der Hersteller es verkaufen, und der Preis deckt die Entwicklungskosten mit ab.
Nach Ablauf des Schutzes dürfen andere Hersteller denselben Wirkstoff produzieren. Sie mussten die Substanz nicht entwickeln und keine Zulassungsstudien von Grund auf durchführen; sie weisen nach, dass ihr Präparat dem Original gleichwertig ist. Das ist der ganze Grund für den Preisunterschied.
Was gleich bleibt: der Wirkstoff, die Wirkstärke, die Wirkung und das Nebenwirkungsprofil. Was sich unterscheiden kann: Farbe, Form, Bruchrille und die Hilfsstoffe. Für die Wirkung ist das ohne Belang, für eine seltene Unverträglichkeit gegen einen Hilfsstoff nicht.
Wer also aus Sorge vor schlechterer Qualität beim Original bleibt, zahlt für eine Sicherheit, die er bereits hat.
Wovon der Preis pro Tablette abhängt
Drei Dinge, und nur eines davon ist der Markenname.
Die Packungsgröße. Der Unterschied pro Tablette zwischen einer kleinen und einer großen Packung ist deutlich. Wer regelmäßig anwendet, fährt mit der größeren Packung günstiger; wer erst ausprobiert, nimmt sinnvollerweise die kleine.
Die Wirkstärke. Sildenafil gibt es in 25, 50 und 100 mg. Der Preisunterschied zwischen den Stärken ist meist geringer, als man erwartet, weshalb das Teilen einer höheren Tablette rechnerisch reizvoll wirkt. Ohne Bruchrille ist eine Tablette allerdings nicht zum Teilen bestimmt, und die Hälften werden ungleich.
Der Hersteller. Zwischen den Generika-Anbietern gibt es Preisunterschiede. Fragen Sie in der Apotheke, welches Präparat mit Ihrem Wirkstoff und Ihrer Wirkstärke vorrätig ist; das ist ein normaler Vorgang und kein unangenehmer Sonderwunsch.
Was die Krankenkasse übernimmt
In aller Regel nichts. Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion gehören nach Paragraf 34 SGB V zu den sogenannten Lifestyle-Arzneimitteln und sind von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen.
Sie erhalten also ein Privatrezept und tragen die Kosten vollständig selbst. Das gilt für das Original wie für das Generikum.
Das Rezept selbst bleibt trotzdem notwendig. Es ist keine Formalität, sondern die Stelle, an der geprüft wird, ob Sie Nitrate einnehmen, denn diese Kombination kann den Blutdruck lebensbedrohlich absacken lassen.
Bei privater Krankenversicherung hängt die Erstattung vom Tarif ab. Das klärt ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Nachfrage vor dem Kauf.
Warum ein billiges Internetangebot keine Ersparnis ist
Der Preis verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist in deutschen Apotheken durch die Arzneimittelpreisverordnung weitgehend festgelegt. Große Unterschiede zwischen zwei Apotheken sind deshalb nicht zu erwarten.
Wenn ein Angebot dennoch weit darunter liegt und obendrein kein Rezept verlangt, stammt es nicht aus dem regulären Markt. Bei Kontrollen sichergestellter Ware finden Behörden regelmäßig eine falsche Wirkstoffmenge, einen anderen Wirkstoff oder Verunreinigungen.
Dazu kommt der Punkt, der schwerer wiegt als das Geld: Es findet keine Prüfung auf Nitrate statt, keine auf Alphablocker und keine auf eine bislang unentdeckte Herzerkrankung. Eine Erektionsstörung ist häufig das erste Zeichen einer Gefäßerkrankung, und wer den ärztlichen Weg umgeht, verliert genau diesen Hinweis.
Erkennbar sind solche Anbieter an fehlendem Impressum mit ladungsfähiger Anschrift, Versand aus dem außereuropäischen Ausland, Zahlung nur per Vorkasse oder Kryptowährung und an Werbung mit den Worten „ohne Rezept“. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist nach Paragraf 10 Heilmittelwerbegesetz ohnehin verboten.
Wie Sie legal weniger zahlen
Es gibt drei Wege, und alle drei führen über die Apotheke.
Fragen Sie nach dem Generikum statt nach dem Markennamen. Das ist der mit Abstand größte Hebel und ändert an der Wirkung nichts.
Rechnen Sie den Preis pro Tablette statt pro Packung. Bei regelmäßiger Anwendung ist die größere Packung deutlich günstiger; bei erstmaliger Anwendung ist die kleine sinnvoller, weil Sie noch nicht wissen, wie Sie das Mittel vertragen.
Besprechen Sie die passende Wirkstärke. Wer mit 50 mg zurechtkommt, braucht keine 100 mg, und die niedrigere Dosis bedeutet zugleich weniger Nebenwirkungen.
Und ein Hinweis, der nichts kostet: Telemedizinische Angebote sind in Deutschland zulässig, sofern tatsächlich eine ärztliche Person die Anamnese bewertet und eine deutsche Apotheke abgibt. Das ist etwas völlig anderes als ein Shop, der ohne Rezept liefert.
Häufige Fragen
Was kostet Viagra in der Apotheke?
Das Original ist deutlich teurer als ein Sildenafil-Generikum, das je nach Packungsgröße nur einen Bruchteil kostet. Der genaue Betrag hängt von Wirkstärke, Packungsgröße und Hersteller ab; verbindlich ist der Preis Ihrer Apotheke am Tag der Abgabe.
Ist das Generikum genauso gut wie Viagra?
Ja. Wirkstoff, Wirkstärke und Bioverfügbarkeit müssen für die Zulassung als gleichwertig nachgewiesen sein. Unterscheiden können sich Farbe, Form und Hilfsstoffe, nicht aber die Wirkung.
Zahlt die Krankenkasse Viagra?
In der Regel nicht. Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion sind nach Paragraf 34 SGB V von der Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen. Sie erhalten ein Privatrezept und zahlen selbst.
Brauche ich ein Rezept, wenn ich ohnehin selbst zahle?
Ja. Sildenafil ist unabhängig von der Kostenübernahme verschreibungspflichtig. Im Rezeptgespräch wird unter anderem geprüft, ob Sie Nitrate einnehmen; diese Kombination kann den Blutdruck lebensbedrohlich absacken lassen.
Lohnt es sich, 100-mg-Tabletten zu teilen?
Rechnerisch oft, praktisch selten. Ohne Bruchrille ist eine Tablette nicht zum Teilen bestimmt, die Hälften werden ungleich und die aufgenommene Menge schwankt. Besprechen Sie stattdessen Packungsgröße und Wirkstärke mit der Apotheke.
Quellen
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